Sog. Altersabstandsklauseln in der Hinterbliebenversorgung sind nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts rechtens (BAG, Urt. v. 20.2.2018 – 3 AZR 43/17). In dem entschiedenen Fall sah die
Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind. Das
BAG sieht darin keine Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).